ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 490/2001, sowie das Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 98/2001. Im Sinne der genannten gesetzlichen Grundlagen gelten diese Geschäftsbedingungen für vereinbart und bilden einen integrierenden Bestandteil deszwischen der Firma SR Immobilien und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Die AGB gehen diesen Bestimmungen vor, soweit die nachstehenden AGB mit Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 490/2001 und dem Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 98/2001 im Widerspruch stehen. Die übrigen Bestimmungen der IMV und des MaklerG sowie auf Individualvereinbarung beruhende Bestimmungen bleiben unberührt.
2. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung durch die Maklerin sowie den Auftraggeber sind vorbehalten. Angebote der Maklerin sind freibleibend und unverbindlich.
3. Mit der Sorgfalt einer ordentlichen Immobilienkauffrau erfolgen die Angaben über angebotene Objekte. Die Maklerin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen.
4. Wenn ein von der Maklerin angebotenes Objekt dem Auftraggeber bereits als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar bekannt ist, so ist dies binnen 48 Stunden ab Angebotserstellung mittels eingeschriebenen Brief oder auf eine andere nachvollziehbare Art und Weise der Maklerin unverzüglich mitzuteilen. Bei Zustandekommen eines Vertrages über das angebotene Objekt begründet ein Verstoß gegen diese Bestimmung die Provisionspflicht.
5. Es ist der Maklerin erlaubt sowohl für den Käufer/Mieter, als auch für den Eigentümer/Vermietertätig zu werden. Sofern keine abweichende Information erteilt wird, weist die Maklerin auf die Zulässigkeit einer Doppeltätigkeit hin.
6. Der Anspruch auf Provision entsteht gemäß § 7 MaklerG mit der Rechtswirksamkeit (d.i. die Willensübereinstimmung oder ein allfälliger Bedingungseintritt) des zu vermittelten Geschäftes. Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig. Der Auftraggeber ist gemäß § 6 Abs. 1MaklerG zur Zahlung einer Provision auch für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt. Die Provisionspflicht entsteht nach Namhaftmachung des vermittelten Dritten unabhängig davon, ob das vermittelte Geschäft mit oder ohne Intervention der Maklerin und unabhängig davon, wann es zustande gekommen ist. Weiteres ist es gleichgültig ob der Vertragsabschluss zu den angebotenen oder zu anderen Bedingungen erfolgt. Der Makler hat gemäß § 6 Abs.3MaklerG auch dann Anspruch auf Provision, wenn auf
Grund seiner Tätigkeit zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
7. Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung bei Abschluss des Maklervertrages getroffen wurde. Die Firma SR Immobilien behält sich vor, sowohl für die Käufer als auch für die Verkäuferseite entgeltlich tätig zu werden. Bei der Vermietung von Wohnraum, Gewebeflächen und dem Abschluss von Pachtverträgen ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von einer Monatskaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung bei Abschluss des Maklervertrages getroffen wurde. Bei der Vermittlung von Langzeit-Mietverträgen richtet sich der Courtage Anspruch nach der Dauer der abgeschlossenen Mietzeit. Die Firma SR Immobilien behält sich vor die Erstellung von Mietverträgen gesondert zu berechnen.
8.Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5%über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
9. Beim Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber zur Bezahlung der Provision für den Fall, dass er mit dem von der Maklerin namenhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vorgenannte oder ein zweckgleichwertiges Geschäft abschließt. Der Auftraggeber verpflichtet sich der Maklerin jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer Makleralleinauftrages direkt an ihn gewandt haben.
10. Die Haftung der Maklerin ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte und schlichtgrobe Fahrlässigkeit ist die Haftung der Maklerin ausgeschlossen.
11. Die Aufnahme von schriftlichem oder persönlichem Geschäftsverkehr bedeutet Anerkennung der hieraufgeführten Geschäftsbedingungen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wuppertal.